AGB’s

Yoga-Klang-Raum, Christine Racky, Merowingerstr. 45 a, 97249 Eisingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Teilnahmebedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für die Teilnahme an den Kursen des Yoga-Klang-Raumes bei Christine Racky, nachfolgend Anbieterin genannt.

2. Art der Kurse im Yoga-Klang-Raum, Präventionskurse, Besetzung freier Plätze

Der Yogaunterricht findet in festen Blöcken zu je zehn Unter­richts­ein­heiten mit einer Dauer von je 75 Minuten statt.

Die Kurse im Yoga-Klang-Raum sind als Präventionskurse anerkannt, denn sie wurden von der zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert.

Damit freiwerdende Plätze im Kurs rechtzeitig mit neu­en Interes­sen­ten besetzt werden können, soll sich der Teil­­­nehmer bis spätestens zur 7. Einheit des alten Kurses entscheiden, ob er im Folgekurs seinen Platz weiterhin beanspruchen oder abgeben möchte.

Die An­bie­terin erinnert die Teilnehmer in der 6. und 7. Einheit zuverlässig daran.

3. Verbindliche Anmeldung im Yoga-Klang-Raum

Die Anmel­dung kann sowohl schriftlich als auch durch mündliche Erklärung gegenüber der Anbieterin erfolgen.

Durch die Anmel­dung reserviert sich der Teilnehmer im Yoga-Klang-Raum einen Platz im ge­wünsch­ten Kurs und verpflichtet sich, die Teilnahme­gebühr fristgerecht zu begleichen. Der Platz ist sicher, wenn die Zahlung erfolgt ist.

Mit der Kursanmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den AGB ein­ver­standen.

4. Kündigung

Eine Kündigung hat rechtzeitig zu erfolgen. Eine Kündigung für den An­schlusskurs muss bis spätestens zur siebten Kurs­einheit des aktuellen Kur­ses erfolgen.

Innerhalb eines Kurses kann nicht gekündigt werden. Es besteht nach Rücksprache die Mög­lich­keit, den Platz an einen geeigneten Ersatz­teil­nehmer weiter­zugeben. (s. 7., Weitergabe eines Kursplatzes)

6. Fälligkeit der Kursgebühr

Die Kursgebühr ist sofort fällig.

7. Weitergabe eines Kursplatzes

Es ist nach Rücksprache möglich, bei dauerhafter persönlicher Ver­hin­derung oder versäumter Kündigung den gebuchten Platz an einen ge­eig­neten neuen Kursteilnehmer weiterzugeben. Eine Erstattung der Kurs­ge­bühr durch den Yoga-Klang-Raum erfolgt nicht, der ehemalige Teil­neh­mer einigt sich mit dem zukünftigen.

8. Einstieg in einen laufenden Kurs

Der Einstieg in einen laufenden Kurs ist jederzeit möglich, falls ein Platz vorhanden ist. Die Kursgebühr wird anteilig reduziert.

9. Verhinderung der Kursleitung

Yogastunden, die durch Verhinderung der Kursleitung nicht stattfinden, werden entweder mit der Kursgebühr des Folgekurses verrechnet oder bar ausbezahlt.

10. Nachholen von Kursstunden

Vom Teilnehmer ver­säum­te Stun­den können nach Rückspra­che mit der Kursleitung im Parallel­kurs nur in­nerhalb des aktuellen Buchungs­zeitrau­mes nach­geholt wer­den, wenn ein Platz frei ist. Auch aus diesem Grund wird bei Ver­hin­de­rung um rechtzeitige Absage im gebuchten Kurs ge­be­ten. Dies ist ein unverbindliches Angebot, ein Anspruch auf Nachhol­stun­den besteht nicht.

11. Eigenverantwortung

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei ge­sundheitlichen Einschränkungen, nach Verletzungen, Operationen oder Schwangerschaft sollte vorher medizinischer Rat eingeholt werden. Der Teilnehmer hat die Pflicht, den Kursleiter in jedem Fall vor dem Unter­richt über diesbezügliche Sachverhalte zu infor­­­mieren. Die Kursleitung kann auch per Mail oder am Telefon von den Beeinträchtigungen in Ken­ntnis gesetzt werden.

Bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen kann nicht am Unterricht teilge­nommen werden.

12. Einzelstunde

Es besteht die Möglichkeit, bei einer individuellen kostenpflichtigen Ein­zelstunde spezifische Fragen zu klären.

13. Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch und bei regelmäßigem Kursbesuch (Teilnahme mindestens 8 x) erhält der Teilnehmer am Ende des Präventionskurses eine persönliche Be­­scheinigung über die Kursteilnahme. Gegen Vorlage dieser können Ver­sicherte je nach den geltenden Regelungen der eigenen Krankenkasse eine Kostenerstat­tung erhalten.

14. Sonstiges

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen von den Teilnahmeverträgen oder den AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigens Bestimmungen nicht berührt.